Wie und wann kann eine Tagesmutter zum Einsatz kommen?
Eine Tagesmutter kommt nicht nur als „Vollzeitbetreuung“ für Dein Kind in Frage. Jedenfalls in NRW kannst Du eine Tagesmutter auch für die sog. Randzeitenbetreuung einsetzen.
Was ist das? Deckt Dein Kindergarten nicht die von Dir aufgrund Deiner beruflichen Tätigkeit benötigten Betreuungszeiten ab (bspw. Schichtdienst, lange An- Rückfahrtwege zum Arbeitsort usw., starre Bring- und/ oder Abholzeiten), kann eine Tagesmutter die sog. „Randzeit“ für Dich übernehmen. Sie kann Dein Kind aus der Betreuung abholen oder es zur Betreuung bringen (weil Du bspw. vor der eigentlichen Betreuungszeit los musst).
Es gibt einige Tagesmütter die auch die Betreuung am Wochenende anbieten (dann relevant, wenn Du Wochenenddienste hast). Hierbei gilt in NRW jedenfalls die Besonderheit, dass Du diese sog. Randzeiten bis zum zwölften Lebensjahr von einer Tagesmutter abdecken lassen kannst. Geh hier ruhig in den Austausch mit einer Tagesmutter und / oder dem für Dich zuständigen Jugendamt.
Unabhängig davon, kann man mit einer Tagesmutter viel flexiblere Betreuungszeiten vereinbaren als mit einem Kindergarten, bei dem in der Regel vorbestimmte Blöcke buchbar sind (bspw. 35 Stunden/ 45 Stunden). Bei uns in Münster konnte ich die Tagesmutter in 2,5 Stunden - Schritten buchen.